Immobilien
Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung des Notars häufig erforderlich und für die Beteiligten von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Wir stehen Ihnen von der Erstberatung bis zur Eintragung
im Grundbuch zur Seite.
Wir sorgen für eine schnelle und sorgfältige Abwicklung sowie den Vollzug der beurkundeten Verträge. Dabei übernehmen wir für Sie die erforderliche Korrespondenz mit Behörden, Banken und
Gerichten.
Klassische Bereiche: Kaufverträge von Immobilien, Bauträgerverträge, Wohnungseigentumsverträge, Immobilienschenkungen und -übertragungen, Grundpfandrechte.